von Susanne Jauss, freie Lektorin, Autorin und Texterin, Max-Eyth-Str. 7, D-71554 Weissach im Tal
(nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt)
1.1
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die von ihr angenommenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Kenntnisse, unter Einbeziehung der Wünsche und Erwartungen des Auftraggebers und unter strenger Einhaltung der für das Textprojekt geltenden vertraglichen, rechtlichen und sonstigen Bedingungen durchzuführen.
(2) Der Auftraggeber führt sein Textprojekt in eigenem Namen und in alleiniger Verantwortung durch. Die Auftragnehmerin unterstützt ihn lediglich bei der Realisierung des Projekts. Mit der Erbringung einer Leistung übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung für das aus dem Textprojekt resultierende Ergebnis (z. B. für die Note einer wissenschaftlichen Examensarbeit).
1.2
Mit der Auftragserteilung akzeptieren beide Vertragspartner als Vertragsgrundlage die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin, auch wenn darauf nicht explizit hingewiesen wird. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen, werden nur insoweit Vertragsinhalt, als diese explizit und schriftlich von der Auftragnehmerin anerkannt werden.
1.3
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung eines Auftrags selbständige Dritte zu beauftragen (z. B. Verlage, Druckereien, Copy-Shops, Grafiker). Die Beauftragung erfolgt ausschließlich im Namen des Auftraggebers. Für die Beauftragung selbständiger Dritter hat der Auftraggeber seine schriftliche Zustimmung zu erteilen, mit der er gleichzeitig seine Bereitschaft erklärt, das Honorar für deren Leistungen zu übernehmen.
(2) Dritte, die für die Auftragnehmerin in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind (angestellte Mitarbeiter), können von der Auftragnehmerin jederzeit und ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Erfüllung eines Auftrags eingebunden werden.
2.1
Unterbreitet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein individuelles, schriftliches Angebot, ist dieses für den im Angebot benannten Zeitraum verbindlich. Alle anderen Angebote der Auftragnehmerin (z. B. über das Internet) sind unverbindlich und freibleibend.
2.2
(1) Ein Auftrag gilt als erteilt mit mündlicher oder schriftlicher (Brief, Telefax, E-Mail) Zustimmung des Auftraggebers. Es gelten die für diesen Auftrag von der Auftragnehmerin benannten Konditionen.
(2) Nach Erteilung eines Auftrags sendet die Auftragnehmerin eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggeber gilt der Vertrag als geschlossen. Für die Auftragsbestätigung gelten folgende Zugangszeitpunkte:
– Versand per Post: übernächster Werktag nach dem Versandtag; für Verzögerungen auf dem Postweg oder im Hause des Auftraggebers übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung;
– Versand per Fax: sobald der Auftragnehmerin ein Sendebericht über die erfolgreiche Faxübermittlung vorliegt;
– Versand per E-Mail: sobald die Auftragsbestätigung auf dem Server, auf dem sich das E-Mail-Konto des Auftraggebers befindet, eingegangen ist, unabhängig davon, wann der Auftraggeber die E-Mail vom Server abruft.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Auftragsbestätigung für beide Vertragspartner verbindlich in Bezug auf Inhalt und Umfang des Auftrags sowie auf das Honorar. In der Auftragsbestätigung enthaltene Mengenangaben beruhen auf den Angaben, die der Auftraggeber vor oder bei Auftragserteilung gemacht hat. Weicht der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang von diesen Angaben ab, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. Die Auftragnehmerin ist dann berechtigt, das Honorar für ihre Leistungen entsprechend anzupassen.
2.3
(1) Vereinbarte bzw. gestellte Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden von der Auftragnehmerin schriftlich als solche definiert.
(2) Ist die Nichteinhaltung eines Leistungstermins oder einer Leistungsfrist nachweislich auf Umstände zurückzuführen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird die Frist angemessen verlängert. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß 2.4 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise nachkommt.
(3) Werden die Termine für die Leistungserbringung überschritten oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung ein, hat der Auftraggeber kein Anrecht auf Rücktritt, Verzugsstrafen oder Schadensersatz.
2.4
(1) Bei der Erfüllung eines Auftrags kommt dem Auftraggeber die wesentliche Pflicht der Mitwirkung zu. Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seinerseits durch ihn selbst oder durch einen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und im erforderlichen Umfang erbracht werden. Insbesondere hat er der Auftragnehmerin die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung zu stellen.
(2) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Dies gilt insbesondere für Dateien und elektronische Datenträger. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle aus der Nutzung dieser Materialien entstandene Schäden zu ersetzen und die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
(3) Bei vom Auftraggeber geliefertem Text- bzw. Bildmaterial hat dieser Sorge dafür zu tragen, dass das Material nicht anderweitig urheberrechtlich geschützt ist und eine Verwendung verboten ist. Gibt der Auftraggeber der Auftragnehmerin urheberrechtlich geschütztes Material zur Bearbeitung, trifft die Auftragnehmerin keine Schuld an eventuellen Regressansprüchen der Urheber. Auch kann sie hierfür nicht in Haftung genommen werden.
(4) Der Auftraggeber muss sich von allen Unterlagen, Dateien und Datenträgern, die er der Auftragnehmerin übergibt, Kopien zurückbehalten. Nach einem eventuellen Datenverlust ist die Auftragnehmerin berechtigt, auf diese Kopien zurückzugreifen.
(5) Der Auftraggeber ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Leistungserbringung berechtigt, von der Auftragnehmerin die ihr überlassenen auftragsbegleitenden Unterlagen, Dateien und Datenträger zurückzufordern. Erfolgt keine Rückforderung innerhalb dieses Zeitraums, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diese Materialien zu vernichten.
(6) Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise nach, übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Verantwortung. Die aus diesem Versäumnis entstehenden Folgen (z. B. Mehraufwand, Verzögerungen) sind ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Liegt der Arbeitsaufwand der Auftragnehmerin durch das Versäumnis des Auftraggebers erheblich über den bei Vertragsabschluss vorgenommenen Schätzungen, ist die Auftragnehmerin zu einer angemessenen Erhöhung des Honorars berechtigt, auch wenn eine Vergütung nach Festpreis vereinbart wurde.
(7) Bei der Erfüllung der Mitwirkungspflicht entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
2.5
(1) Die Lieferung der Leistungen durch die Auftragnehmerin erfolgt auf Wunsch und Gefahr des Auftraggebers per Post, Telefax, elektronischem Datenträger, E-Mail oder durch persönliche Aushändigung.
(2) Erfolgt die Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenübertragung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Kosten des Versands bzw. der Überbringung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
(3) Die Auftragnehmerin haftet lediglich für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust oder Verfälschung der Daten auf dem Übertragungsweg sind allein Risiko des Auftraggebers, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftragnehmerin zurückzuführen sind.
2.6
Vor Weiterverarbeitung der von der Auftragnehmerin gelieferten Texte durch nachgestellte Dritte (z. B. Druckerei) hat der Auftraggeber die Texte abzunehmen. Dies geschieht in Form einer schriftlichen Erklärung. Durch diese Erklärung entbindet der Auftraggeber die Auftragnehmerin gleichzeitig von jeder Verantwortung für Fehler in den Texten.
2.7
Kostenlose Testarbeiten zur Prüfung der Arbeitsqualität der Auftragnehmerin sind in der Regel nicht möglich.
2.8
Der Auftraggeber ist eventuell zur Zahlung einer Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse verpflichtet, wenn er Leistungen der Auftragnehmerin in Anspruch nimmt. Dies gilt in erster Linie für mehrfach wiederkehrende Aufträge und für Auftraggeber, die die Arbeitsergebnisse der Auftragnehmerin weiterverkaufen oder anderweitig kommerziell nutzen. Auch bei einem einmaligen Auftrag kann es zu einer Zahlungsverpflichtung kommen. Der Auftraggeber ist eigenverantwortlich für die Meldung der an die Auftragnehmerin gezahlten Honorare bei der Künstlersozialkasse zuständig, auch wenn die Auftragnehmerin ihn nicht ausdrücklich darauf hinweist. Auch ist die Zahlung der Künstlersozialabgabe durch den Auftraggeber unabhängig von Umsatz- oder Gewinnmeldungen, die die Auftragnehmerin gegenüber der Künstlersozialkasse vornimmt.
3.1
(1) Alle Honorare werden in Euro (€) berechnet.
(2) Die Abrechnungseinheit für alle zeitbezogenen Leistungen beträgt 15 Minuten.<br>
(3) Der Mindestauftragswert beträgt € 15,00.
3.2
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug per Überweisung, per Bankeinzug oder in bar. Die Auftragnehmerin kann ohne Angaben von Gründen eine ausschließliche Zahlung per Bankeinzug verlangen.
(2) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Endfassungen der von ihr erstellten bzw. überarbeiteten Texte erst dann dem Auftraggeber auszuhändigen, wenn das Honorar vollständig bezahlt wurde.
(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen eines Teils des Gesamthonorars zu verlangen.
(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Abrechnung auf Guthabenbasis zu verlangen. Hierfür bezahlt der Auftraggeber vorab Betrag für eine festzulegende Anzahl von Leistungseinheiten, die dann nach und nach von ihm in Anspruch genommen werden können. Dabei reduziert sich das Guthaben jeweils entsprechend. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist die Auftragnehmerin nicht mehr zur Leistung verpflichtet. Der Auftraggeber hat das Recht, von der Auftragnehmerin jederzeit eine Stundenabrechnung und eine Auskunft über das noch bestehende Guthaben zu verlangen. Ansonsten werden Stundenabrechnungen jeweils zum Monatsende erstellt. Bei Widerruf oder Kündigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach Abschluss des Textprojekts erstattet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber selbstverständlich das Restguthaben zurück.
(5) Kosten für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber.
3.3
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber die bei der Leistungserbringung anfallenden Spesen in Rechnung zu stellen.
(2) Wird auf Wunsch des Auftraggebers eine Besprechung außerhalb des Büros der Auftragnehmerin abgehalten, kann die Auftragnehmerin die dafür anfallenden Spesen (inkl. Kilometerpauschale) dem Auftraggeber in Rechnung stellen, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommt.
3.4
Versäumt der Auftraggeber die Absage eines vereinbarten Beratungs- oder Coachingtermins bis zu 24 Stunden vor dem Termin, ist die Auftragnehmerin berechtigt, einen angemessenen Ausfallersatz in Rechnung zu stellen:
– bei einem Beratungs- oder Coachinggespräch am Telefon 25 % des vereinbarten Honorars für eine Coachingstunde,
– bei einem persönlichen Beratungs- oder Coachinggespräch einen Ausfallersatz (inkl. Spesen), dessen Höhe je nach Aufwand der Auftragnehmerin realistisch abgewogen wird.
3.5
(1) Die von der Auftragnehmerin erstellten bzw. bearbeiteten Texte dürfen bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars vom Auftraggeber nicht verwendet oder publiziert werden. Bei Zuwiderhandlung leitet die Auftragnehmerin entsprechende rechtliche Schritte ein und erwirkt ggf. eine Unterlassungsaufforderung.
(2) Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, Teilleistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars zurückzubehalten.
3.6
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das gesamte Resthonorar in einem Betrag einzufordern, Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen und eine Mahngebühr (entsprechend den für die Abwicklung der Mahnung anfallenden Kosten) sowie den gesetzlich zulässigen Verzugszins zu erheben. Jede nach der 2. Mahnung ausbleibende Zahlung – auch mit noch so geringem Rechnungswert – wird bis in die letzte Instanz rechtlich eingefordert.
3.7
Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Honorars vorzunehmen – auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, wenn die Auftragnehmerin dem ausdrücklich schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Eine Rückerstattung des Honorars bei Nicht-Gefallen der Leistung ist nicht möglich.
4.1
Alle durch die Auftragnehmerin verfassten Texte unterliegen ihrem Urheberrecht. Der Auftraggeber erwirbt lediglich nach vollständigem Rechnungsausgleich das volle Nutzungsrecht. Hiervon unberührt sind Texte, die auf der Basis eines vollständigen Textentwurfs des Auftraggebers von der Auftragnehmerin lediglich weiterbearbeitet bzw. lektoriert wurden, ohne dass eine Texterstellung durch die Auftragnehmerin erfolgt ist.
4.2
Die Auftragnehmerin ist stets um größtmöglichen Datenschutz bemüht. Sie und alle, die in ihrem Namen an der Erfüllung eines Auftrags beteiligt sind, verpflichten sich, alle Informationen über betriebliche, kaufmännische, technische und sonstige Vorgänge beim Auftraggeber, über die sie durch die Erfüllung des Auftrags Kenntnis erlangt haben, vertraulich zu behandeln und sie nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen. Auch trifft die Auftragnehmerin die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um einen größtmöglichen Datenschutz zu gewährleisten.
4.3
Die Auftragnehmerin bewahrt die Endfassungen der von ihr erstellten, bearbeiteten oder lektorierten Texte 6 Jahre nach Abschluss der Leistungserbringung in maschinell lesbarer Form auf. Für einen Datenverlust durch außergewöhnliche Umstände (z. B. technischen Defekt oder höhere Gewalt) innerhalb dieser Frist haftet sie nicht.
4.4
Für die Leistungserbringung erforderliche Daten bearbeitet und speichert die Auftragnehmerin in maschinell lesbarer Form. Sie ist berechtigt, Daten des Auftraggebers gegenüber Dritten, die sie zur Leistungserbringung einschaltet, offen zu legen. Gleiches gilt, wenn die Offenlegung der Daten notwendig ist, um Störungen oder Fehler in den Datenverarbeitungssystemen der Auftragnehmerin oder der eingeschalteten Dritten zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen.
4.5
Die Auftragnehmerin ist stets bemüht, die ihr vom Auftraggeber überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren, Spyware oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden. Hierdurch wird der Auftraggeber ausdrücklich auf das verbleibende Restrisiko hingewiesen.
5.1
Die Auftragnehmerin führt die von ihr angenommenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Kenntnisse, unter Einbeziehung der Wünsche und Erwartungen des Auftraggebers und unter strenger Einhaltung der für das Textprojekt geltenden vertraglichen, rechtlichen und sonstigen Bedingungen durch. Sie ist nicht verantwortlich für den Inhalt der von ihr für den Auftraggeber verfassten oder bearbeiteten Texte und haftet daher nicht für straf- oder privatrechtliche oder sonstige Konsequenzen, die dem Auftraggeber durch die Verwendung der Texte entstehen. Für die Fehlerfreiheit der von ihr verfassten oder bearbeiteten Texte übernimmt sie keine Garantie und keine Haftung, ebenso wenig für das aus der Verwendung der Texte resultierende Ergebnis (z. B. für die Note einer wissenschaftlichen Examensarbeit oder für eine erfolgreiche Verlagssuche nach dem Lektorat eines Buchmanuskripts).
5.2
(1) Bei berechtigten Beanstandungen der von der Auftragnehmerin gelieferten Texte nimmt sie innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung vor. Wandlungs- oder Minderungsansprüche sowie das Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen.
(2) Beanstandungen hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen und dabei eine genaue Beschreibung der Beanstandung vorzunehmen.
(3) Nimmt der Auftraggeber an der von der Auftragnehmerin erbrachten Leistung Veränderungen vor, erlischt der Gewährleistungsanspruch gemäß (1) und (2).
(4) Die Auftragnehmerin haftet nicht, wenn die vereinbarte Leistung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen (Krankheit, technische Betriebsstörungen, höhere Gewalt usw.) oder aufgrund von Verzögerungen bei der Übermittlung von Leistungen oder Mitteilungen durch Verschulden des Zustellers nicht, nur teilweise oder verspätet erbracht werden konnte.
(5) Die Auftragnehmerin haftet nur für Mangelschäden, jegliche Art von sonstigen direkten oder indirekten Schäden sowie für Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung der Leistung entstehen, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Der Auftraggeber ist hierbei zum Nachweis verpflichtet. Als Schadensersatz werden maximal 10 Prozent des Auftragswerts pauschal festgesetzt.
6.1
(1) Nach § 312 d, 2 Fernabsatzgesetz hat der Auftraggeber für einen Auftrag, der aus der Ferne, d. h. per Telefon, Telefax, Internet oder E-Mail zustande gekommen ist, ein uneingeschränktes Widerrufsrecht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung gemäß 2.2.
(2) Der Widerruf ist schriftlich per Einschreibebrief, Telefax oder E-Mail an die Adresse der Auftragnehmerin zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung innerhalb der Frist. Bei Friststreitigkeiten ist der Zeitpunkt des Widerrufs vom Auftraggeber durch Einlieferungsbeleg, Fax-Sendebericht oder Ausdruck der gesendeten E-Mail mit Sendedatum nachzuweisen.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, mit der Erbringung der Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung so festgelegt wurde oder wenn der Auftraggeber die Auftragnehmerin hierzu schriftlich beauftragt bzw. ermächtigt hat. In diesem Fall erlischt das Widerrufsrecht des Auftraggebers. Als Ermächtigung zur vorzeitigen Leistungserbringung gilt auch die Entrichtung einer evtl. fälligen Anzahlung durch den Auftraggeber.
6.2
(1) Der Auftraggeber ist auch nach Ablauf der Widerrufsfrist gemäß 6.1 (1) oder nach Erlöschen des Widerrufsrechts gemäß 6.1 (3) jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
(2) Im Falle einer vorzeitigen Kündigung hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die ihr bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen zu erstatten und für bereits fertig gestellte Texte oder Textteile ein angemessenes Teilhonorar zu zahlen, dessen Höhe je nach Auftrag realistisch abgewogen wird.
(3) Im Gegenzug hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber die von ihr erstellten bzw. bearbeiteten Texte im zum Zeitpunkt der Kündigung gegebenen Fertigstellungszustand auszuhändigen. Auch hat sie die Unterlagen und Datenträger, die ihr der Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrags überlassen hat, zurückzugeben.
6.3
Die Auftragnehmerin ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die zu erbringende Leistung nach Vertragsabschluss für sie unzumutbar geworden ist. Der Beweis für die Unzumutbarkeit ist von der Auftragnehmerin zu erbringen.
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist D-71554 Weissach im Tal. Gerichtsstand ist D-71522 Backnang.
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Weissach im Tal, den 01. Januar 2017
Susanne Jauss